Neu wurde die Deklarationsverordung zum 01. August 2020 im Bereich der Gewinnung neu definiert. So muss auf jedem dem Endkunden verkauften Fellartikel neu Echtpelz und Zuchttier angepracht sein. Zudem wurde die Gewinnung mit folgendem Wortlaut ergänzt: aus Käfighaltung mit festen Wänden ohne Gitterboden. VERORDNUNG ÜBER DIE DEKLARATION VON PELZEN UND PELZPRODUKTEN Der Deklarationstext für Schweizer Kaninchenfell lautet: Echtpelz Hauskaninchen (Oryctolagus cuniculus forma domestica),...